Sozialdienst

Die sozialen und beruflichen Auswirkungen von Erkrankungen können Patienten und ihre Angehörigen vor erhebliche Probleme stellen. In enger Kooperation mit den ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Mitarbeitern entwickelt der Sozialdienst geeignete Vorschläge und Perspektiven für die Rückkehr der Patienten in ihr soziales und berufliches Umfeld.

 

Das Leistungsspektrum umfasst in Abhängigkeit vom Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme (Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung) folgende Schwerpunkte:

 

Sozialrechtliche Beratung:

  • Berufliche Situation
  • Wohnsituation
  • Wohnraumanpassung – und Finanzierung
  • Wirtschaftliche Sicherung
  • Rentenfragen, niedrigschwellige Angebotsform
  • Schwerbehindertenrecht
  • Richtlinien für Pflegebedürftige und Pflegedienste
  • Sozialrecht und Pflegerecht / Leistungen nach dem Pflegerecht
  • Finanz- und sozialrechtlicher Ansprüche
  • Zu Behörden und Ämtern und weiteren sozialrechtlichen Unterstützungsleistungen
  • Beratung zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe (z.B. LTA, Stufenmodell, Erwerbsminderung)

 

Unterstützung und Klärung des Hilfebedarfs:

  • Vorbereitung der häuslichen Nachsorge unter Berücksichtigung der familiären Rahmenbedingungen und der Wohnsituation
  • Unterstützung bei der finanziellen Absicherung während der medizinischen Rehabilitation (Übergangsgeld)
  • Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen
  • Ermittlung häuslicher oder ambulanter Angebote
  • Vermittlung im Bereich der häuslichen Krankenpflege
  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit ambulanten Pflegediensten und vollstationären Pflegeeinrichtungen in Absprache mit dem Patienten oder Bevollmächtigten Personen
  • Antragsstellung (Pflegegrad, Grad der Behinderung)
  • Unterstützung bei der Suche (Kurzzeitpflege, Tagespflege, vollstationäre Pflege), sowie Vermittlung zwischen den einzelnen Akteuren
  • Überleitungsgespräche mit Vor- und Nachbehandlern
  • Kontakte zu Selbsthilfeorganisationen/ Beratungsstellen

 

Beratung zum Betreuungsrecht:

  • Information zur Notwendigkeit von Patienten- und Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten, wie Anregung einer Betreuung beim Amtsgericht / Beratung im Betreuungsrecht

 

Der Sozialdienst steht dem Patienten und seinen Angehörigen bei allen Fragen in diesem Zusammenhang gern zur Verfügung.

Kontakt & Ansprechpartner


Silke Westphal

Tel.-Nr.: 05322 790 – 8440
E-Mail: silke.westphal@herzog-julius-klinik.de

 

Jenny Schulze
Tel.-Nr.: 05322 790 – 8408
E-Mail: jenny.schulze@herzog-julius-klinik.de