FACHKLINIK FÜR GERIATRIE
Sozialdienst
Die sozialen Auswirkungen von Erkrankungen können Patienten und ihre Angehörigen vor erhebliche Probleme stellen. In enger Kooperation mit den ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Mitarbeitern entwickelt der Sozialdienst geeignete Vorschläge und Perspektiven für die Rückkehr der Patienten in ihr häusliches und weiteres soziales Umfeld.
Das Leistungsspektrum umfasst folgende Schwerpunkte:
Sozialrechtliche Beratung:
- Wohnsituation, Wohnraumanpassung – und Finanzierung
- Wirtschaftliche Sicherung
- Schwerbehindertenrecht
- im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Häusliche Krankenpflege, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit)
- im Rahmen der Gesetzlichen Pflegeversicherung (z. B. Leistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeit- und/ oder Verhinderungs- bzw. vollstationäre Pflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
- Finanz- und sozialrechtliche Ansprüche
- Zu Behörden und Ämtern und weiteren sozialrechtlichen Unterstützungsleistungen
Klärung des Hilfebedarfs und ggf. Unterstützung:
- Vorbereitung der häuslichen Nachsorge unter Berücksichtigung der familiären Rahmenbedingungen und der Wohnsituation
- Ermittlung häuslicher oder ambulanter Angebote
- Vermittlung im Bereich der häuslichen Krankenpflege
- Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit ambulanten Pflegediensten und teil- sowie vollstationären Pflegeeinrichtungen in Absprache mit dem Patienten, dem gerichtlich bestellten Betreuer oder den bevollmächtigten Personen
- Antragsstellung (Pflegegrad, Grad der Behinderung)
- Unterstützung bei der Suche (Kurzzeitpflege, Tagespflege, teil- und vollstationäre Pflege), sowie Vermittlung zwischen den einzelnen Akteuren
- Überleitungsgespräche mit Vor- und Nachbehandlern
- Kontakte zu Selbsthilfeorganisationen, Begegnungs- und Beratungsstellen inklusive der Aushändigung von Leistungsübersichten und Informationsmaterialien
Beratung zum Betreuungsrecht:
- Information zum Ehegattennotvertretungsrecht, zu Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vollmachten und Vorsorgevollmachten
- Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten, wie Anregung oder Beantragung einer Betreuung beim Amtsgericht
Der Sozialdienst steht dem Patienten und seinen Angehörigen bei allen Fragen in diesem Zusammenhang gern zur Verfügung.