Neurologisches Rehabilitationszentrum Leipzig

Ihre Reha – Ihr Weg zu uns

Mit dem Einladungsschreiben unseres Hauses erhalten Sie den Aufnahmetermin. Diesem Schreiben liegt ein Informationsblatt und ein Klinikaufnahmevertrag oder / eine Rückmeldung bei.

 

Mit vielen unserer Vertragspartner haben wir für die An- und Abreise der Patienten einen kostenlosen Transportservice vereinbart. Im Einladungsschreiben erhalten Sie hierzu detaillierte Informationen.

 

Die dem Schreiben beiliegende Rückmeldung bitten wir schnellstens zurückzusenden. Besteht keine Möglichkeit, die Rückmeldung in schriftlicher Form zurückzugeben, so bitten wir um telefonische Rückinformation, ob der Aufnahmetermin Ihrerseits angenommen wird. Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, so benötigen wir auch diese Information dringend!

 

Dem Informationsblatt können Sie wichtige Hinweise rund um den Aufenthalt in unserer Klinik entnehmen. Sollten sich dennoch Fragen ergeben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der Patientenaufnahme gern zur Verfügung.

Ihre Anreise

Die Mitarbeiter der Klinik wünschen Ihnen eine gute Fahrt!

Die unten stehende Karte ermöglicht Ihnen eine individuelle Routenplanung zum Neurologischen Rehabilitationszentrum Leipzig.

Nützliche Tipps zur Beantragung Ihrer Reha

Rehabilitation stellt Gesundheit und Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben wieder her. Rehabilitation vermindert oder beseitigt Pflegebedüftigkeit, verbessert die Leistungsfähigkeit und erhöht die Lebensqualität. Jeder, der in Deutschland sozialversichert ist, kann eine Rehabilitation beantragen. Das gilt für Berufstätige, Arbeitslose, Rentner und Kinder.

 

Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung bewilligt Ihnen Ihre Krankenkasse oder Ihre Rentenversicherung eine Anschlussrehabilitation. Sie dient dem weiteren Abbau von Krankheitsfolgen, so dass Sie wieder leistungsfähig im Beruf oder im Alltag werden und dazu, dass Pflegebedürftigkeit vermieden oder gemindert wird. Beim Stellen des Antrages an Ihre Kranken- oder Rentenversicherung unterstützt Sie gerne der Sozialdienst des Krankenhauses.

 

Eine akute Erkrankung, die einen Krankenhausaufenthalt notwendig gemacht hat, besteht bei Ihnen nicht. Gleichwohl möchten Sie eine Rehabilitation beantragen, z.B. um Ihr Leistungsvermögen zu steigern, im Alltag wieder besser zurecht zu kommen oder um die Beschwerden einer chronischen Erkrankung zu lindern. Dann müssen Sie, z.B. gemeinsam mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Fachärztin

1. Definieren, welche gesundheitlichen Zeile Sie erreichen möchten.

Ihre Kranken- oder Rentenversicherung genehmigt Ihre Rehabilitation dann,

  1. Wenn aufgrund Ihrer gesundheitlichen Ziele ein Rehabilitationsbedarf besteht
  2. Wenn Sie in der Lage sind bei einem stationären oder ambulanten Rehabilitationsprogramm aktiv mitzumachen und
  3. Wenn damit zu rechnen ist, dass Ihre Gesundheit oder Ihre Leistungsfähigkeit sich durch due Rehabilitation tatsächlich bessern bzw. das Pflegebedürftigkeit durch die Rehabilitation tatsächlich verhindert oder reduziert wird.

2. ambulant oder stationär

Mit ihrem Arzt können Sie auch besprechen, ob für Sie eher eine stationäre oder eine ambulante Reha in Frage kommt. Zu beachten ist, dass in Deutschland der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt. Das heißt, wenn Sie eine stationäre Reha machen möchten, müssen Sie das (medizinisch) begründen. Ihr Arzt kann Ihnen helfen, eine medizinische Begründung zu formulieren.

 

Folgende Fragen können Ihnen helfen, eine Entscheidung zu treffen, was Sie beantragen möchten:

 

  • Wie beeinträchtigt sind Sie körperlich noch durch Ihre Erkrankung bzw. Ihre OP? Können Sie sich zu Hause selbstständig versorgen? Kommen Sie mit den Gegebenheiten zu Hause (Treppen, Einstieg in Dusche etc.) schon alleine zurecht?
  • Haben Sie die Möglichkeit, jeden Tag zur ambulanten Therapie hin und im Anschluss wieder zurückzufahren? Schaffen Sie das zeitlich?
  • Können Sie sich zu Hause ausreichend schonen und auf Ihre Genesung konzentrieren? Oder richten Sie sich dann doch mehr nach den Bedürfnissen anderer?
  • Wie stark fühlen Sie sich psychisch? Fürchten Sie sich, jetzt schon alleine zu Hause zu sein? Wünschen Sie sich noch einige Zeit professionelle Unterstützung und ein Zimmer mit „rotem Notfallknopf“?
  • Haben Sie eher den Eindruck, Sie brauchen Zeit für sich und Abstand vom Alltag? Oder möchten Sie lieber zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung sein?

3. Reha beantragen

Das Antragsformular für Ihre Rehabilitation können Sie bei Ihrem Kostenträger, also der Ihrer Kranken- oder Rentenversicherung, telefonisch anfordern.

 

Sicher ist es nützlich, wenn Sie das Formular gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen. So erhält der zuständige Kostenträger gleich alle wichtigen Informationen, die er für die Bewilligung benötigt.

4. Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Für den größtmöglichen Reha-Erfolg ist die Auswahl der richtigen Klinik ausschlaggebend. Sie muss auf Ihre Erkrankung und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet sein und über Erfahrung und eine große Expertise verfügen. Denn: Reha ist nicht gleich Reha. Alle Patienten haben ein gesetzlich garantiertes Wunsch- und Wahlrecht, um ihre Reha genau in der Klinik zu absolvieren, die zu ihnen passt.

 

Deshalb unser Rat. Machen Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch. Fügen Sie Ihrem Reha-Antrag einfach folgendes Formular ausgefüllt bei, wenn Sie Ihre Rehabilitation in unserer Klinik durchführen möchten.

 

NRZ Leipzig Wunsch- und Wahlrechtformular

 

5. Antrag einreichen

Jetzt bleibt nur noch, den Antrag an Ihre Renten- oder Krankenversicherung zu schicken, zusammen mit dem Formular zum Wunsch- und Wahlrecht und am besten auch mit einem ärztlichen Befundbericht oder den Berichten über zurückliegende Behandlungen. Ist der zuerst von Ihnen kontaktierte Kostenträger nicht zuständig, wird er Ihre Antragsunterlagen an den passenden Kostenträger weitergeben.

6. Wurde Ihr Antrag genehmigt?

Wurde Ihr Antrag auf Rehabilitation genehmigt, so werden Sie bald von Ihrer Rehaklinik einen Bescheid erhalten, der Sie einlädt Ihre Rehabilitation anzutreten.

 

Wurde Ihr Rehaantrag abgelehnt oder eine andere als die von Ihnen gewünschte Klinik ausgewählt, sollten Sie innerhalb eines Monats dem Bescheid des Kostenträgers widersprechen. Für die Ablehnung des Rehaantrages muss der Kostenträger Gründe angeben, die Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt analysieren und bewerten sollten. Dann widersprechen dem Ablehnungsschreiben Punkt für Punkt; hilfreich sind dann oft weitere ärztliche Bescheinigungen. Sehr häufig wird die Reha selbst dann doch genehmigt und oftmals auch Ihre Wunschklinik bewilligt.